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NWB Nr. 26 vom Seite 1920

BFH: Umsatzschlüssel doch geeigneter Aufteilungsmaßstab für Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden

Jürgen Scholz

Noch im vergangenen Dezember hatte der (BStBl 2010 II S. 1090) veröffentlicht, wonach die Vorsteueraufteilung im Rahmen der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes generell nach Maßgabe eines Flächenschlüssels erfolgen müsse, da ein solcher Flächenschlüssel zu präziseren Ergebnisse führe, als die Anwendung eines Umsatzschlüssels. Begründet wurde diese Auffassung u. a. mit der EuGH-Entscheidung vom - Rs. C-511/10, BLC Baumarkt NWB EAAAE-22591.

Eben diese EuGH-Entscheidung in der Rs. BLC Baumarkt dient nun der Begründung einer faktischen Änderung der BFH-Rechtsprechung, wonach die Anwendung eines Umsatzschlüssels u. U. ein präziseres Ergebnis zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen ermögliche als die Anwendung eines Flächenschlüssels.

Im aktuellen Urteilsfall ( NWB KAAAE-66336) war folgender Sachverhalt streitgegenständlich: die Steuerpflichtige hat ein im Jahr 2004 fertiggestelltes Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Das Erdgeschoss wurde umsatzsteuerpflichtig an einen gewerblich tätigen Kiosk- und Imbissbetreiber vermietet, während das Obergeschoss umsatzsteuerfrei zu privaten Wohnzwecken vermietet wurde.

Hinsich...