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Mehrfachbeschäftigung von Arbeitnehmern
Folgen und Besonderheiten in der Lohnsteuer und Sozialversicherung
Ist ein Arbeitnehmer [i]NWB Intensivkurs „Lohn- und Gehaltsabrechnung“ am 13. 4. 2015 in Düsseldorf und am 8. 6. 2015 in Stuttgartbei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt, liegt eine sog. Mehrfachbeschäftigung vor, die sowohl in der Lohnsteuer als auch im Sozialversicherungsrecht besonders bewertet werden muss. Nach Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin steigt die Zahl der Mehrfachbeschäftigungen in den letzten Jahren immer mehr an – zurzeit haben ca. 2 Mio. Menschen in Deutschland mehrere Jobs. Arbeitsrechtlich müssen Mehrfachbeschäftigungen in der Regel beim Arbeitgeber angezeigt werden. Einige Arbeitgeber untersagen ihren Arbeitnehmern arbeitsvertraglich eine Mehrfachbeschäftigung oder halten sich das Recht vor, eine Mehrfachbeschäftigung ohne ihre Zustimmung zu verbieten. Eine solche Vereinbarung ist in vielen Arbeitsverträgen wiederzufinden und ist oft auf eine Regelung zum Wettbewerbsverbot zurückzuführen. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Mehrfachbeschäftigung oder ist eine solche Einigung nicht notwendig, müssen beide Seiten die Besonderheiten einer Mehrfachbeschäftigung beachten.
Eine Übersicht über die Grenzwerte in der Sozialversicherung...