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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 271

Weitere Konkretisierungen des BGH zum Elternunterhalt

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-85844 Fragen des Elternunterhalts haben heute – schon aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung – eine immer größere praktische Bedeutung. Rente oder Pension reichen regelmäßig nicht aus, die Kosten eines Alters- oder Pflegeheims zu decken, selbst wenn die Pflegeversicherung leistet. Das Sozialamt springt ein, will die anfallenden Kosten aber wieder eintreiben. Ist das Vermögen der im Heim lebenden Senioren verbraucht, werden die Kinder für den Elternunterhalt in Anspruch genommen. Denn nicht nur Eltern müssen für den Unterhalt ihrer Kinder einstehen, solange diese noch keine eigenständige Lebensstellung erlangt haben. Auch die – sich längst in höherem Alter befindenden Kinder – sind umgekehrt ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Der BGH hat nunmehr seine Rechtsprechung für Fälle konkretisiert, in denen die Einkommenssituation des Ehegatten eines unterhaltspflichtigen Kindes von Bedeutung ist.

Ausführlicher Beitrag s..

Ausgangspunkt: Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes gegeben?

[i]Konkrete Leistungsfähigkeit beschränkt den ElternunterhaltElternunterhalt ist jedoch dann nicht zu zahlen, wenn das unterhaltspflichtige Kind bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen auß...