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NWB Nr. 12 vom Seite 843

Weitere Konkretisierungen des BGH zum Elternunterhalt

Zur Haftung des verheirateten unterhaltspflichtigen Kindes

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Breidenstein, Pflegerecht für Angehörige, NWB Verlag Herne, 2012, ISBN: 978-3-482-64261-6Fragen des Elternunterhalts haben heute – schon aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung – eine immer größere praktische Bedeutung. Ziehen die Senioren ins Altersheim, weil sie sich nicht mehr selbst versorgen können, reichen Rente oder Pension oftmals nicht aus, die Kosten zu decken, selbst wenn die Pflegeversicherung leistet. Das Sozialamt springt ein, will die anfallenden Kosten [i]Viefhues, NWB 42/2013 S. 3327 und NWB 29/2013 S. 2319aber wieder eintreiben. Zuerst wird dazu das Vermögen der im Altersheim lebenden Senioren verwertet. Meist reicht dies aber angesichts der hohen Heim- und Pflegekosten auch nicht für einen längeren Zeitraum aus. Dann kommt die Haftung der Kinder für den Elternunterhalt ins Spiel. Denn nicht nur [i]Zu Regressansprüchen des Sozialleistungsträgers Mleczko, NWB 50/2014 S. 3825Eltern müssen für den Unterhalt ihrer Kinder einstehen, solange diese noch keine eigenständige Lebensstellung erlangt haben. Auch die – sich längst in höherem Alter befindenden Kinder – sind umgekehrt ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Der BGH hat nunmehr seine Rechtsprechung für Fälle konkretisiert, in denen die Einkommenssituation...