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Anhebung der Größenklassen durch das BilRUG
Konsequenzen für die (Pflicht-(?))Prüfung des Abschlusses
Am hat die Bundesregierung den Entwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht beschlossen, wobei dieses bis zum geschehen soll. Der Regierungsentwurf zum BilRUG enthält zahlreiche Änderungen und/oder Ergänzungen handelsrechtlicher Vorschriften, die zum einen erhebliche Erleichterungen für kleine Unternehmen und zum anderen eine erhöhte Klarheit sowie europaweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen bewirken sollen. Die überarbeiteten handelsrechtlichen Regelungen sollen erstmalig für Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem beginnen. Mit dem folgenden Beitrag werden die im Regierungsentwurf zum BilRUG enthaltenen Änderungen im Hinblick auf die HGB-Schwellenwerte nach §§ 267, 293 HGB-E dargestellt und die Auswirkungen für Unternehmen und deren Abschlussprüfer erläutert.
Haaker, Problembereiche im BilRUG-RefE, StuB 2015 S. 11 NWB EAAAE-81942
Durch die Erhöhung der handelsrechtlichen Schwellenwerte gem. §§ 267, 293 HGB-E wird sich einerseits der Kreis der kleinen Kapitalgesellschaften erhöhen, andererseits werden weniger Konzerngesellschaften von den größenabhän...