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IWB Nr. 3 vom Seite 81

Die Folgen der Einführung des AOA für den Steuerpflichtigen

Prof. Dr. Gerhard Kraft und Martin Dombrowski

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 87Der AOA wurde 2008 mit dem OECD-Betriebsstättenbericht eingeführt und in Art. 7 OECD-MA 2010 sowie in den dazugehörigen Musterkommentar aufgenommen. In das deutsche AStG wurde der AOA bereits implementiert (s. EU-AmtshilfeRLUmsG vom ). Die BsGaV – in Kraft seit dem – erläutert die Geltung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten. Für die Auswirkungen der „Selbständigkeitsfiktion“ lassen sich Fallgruppen bilden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Anwendung des AOA bei bestehendem DBA

[i]Bislang enthalten nur zwei ratifizierte deutsche DBA den AOA Bei den deutschen DBA ist das jeweilige, den Verhandlungen zugrunde liegende, OECD-Musterabkommen sowie die OECD-Musterkommentierung zum Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend (st. Rechtsprechung: statische Auslegung). Unproblematisch hinsichtlich ihrer Auslegung sind damit nur die jüngsten DBA mit Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden (noch nicht ratifiziert) sowie zukünftige DBA, die auf dem OECD-Musterabkommen 2010 bzw. der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA basieren. Und nur bei kongruenter Umsetzung des AOA in das nationale Recht beider Abkommensstaaten ist die Situation für den Steuerpflichtigen vergleichsweise klar.

Diese zeitl...