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IWB Nr. 3 vom Seite 81

Die Folgen der Einführung des AOA für den Steuerpflichtigen

Prof. Dr. Gerhard Kraft und Martin Dombrowski

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 87Der AOA wurde 2008 mit dem OECD-Betriebsstättenbericht eingeführt und in Art. 7 OECD-MA 2010 sowie in den dazugehörigen Musterkommentar aufgenommen. In das deutsche AStG wurde der AOA bereits implementiert (s. EU-AmtshilfeRLUmsG vom ). Die BsGaV – in Kraft seit dem – erläutert die Geltung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten. Für die Auswirkungen der „Selbständigkeitsfiktion“ lassen sich Fallgruppen bilden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Anwendung des AOA bei bestehendem DBA

[i]Bislang enthalten nur zwei ratifizierte deutsche DBA den AOA Bei den deutschen DBA ist das jeweilige, den Verhandlungen zugrunde liegende, OECD-Musterabkommen sowie die OECD-Musterkommentierung zum Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend (st. Rechtsprechung: statische Auslegung). Unproblematisch hinsichtlich ihrer Auslegung sind damit nur die jüngsten DBA mit Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden (noch nicht ratifiziert) sowie zukünftige DBA, die auf dem OECD-Musterabkommen 2010 bzw. der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA basieren. Und nur bei kongruenter Umsetzung des AOA in das nationale Recht beider Abkommensstaaten ist die Situation für den Steuerpf...