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Schenkungsteuer – Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch Dritten (BFH)
Die laufende Zahlung der Versicherungsprämien für eine vom Versicherungsnehmer abgeschlossene Lebensversicherung durch einen Dritten kann nicht als mittelbare Schenkung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsanspruchs beurteilt werden. Die aus der jeweiligen Zahlung der Versicherungsprämie folgende Werterhöhung des Versicherungsanspruchs ist kein Zuwendungsgegenstand i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (; veröffentlicht am 7. 1. 2015).
Hintergrund:
Der Kläger schloss im Jahr 2004 bei einer Lebensversicherung im
eigenen Namen einen Rentenversicherungsvertrag ab. Vertragsbeginn war der
1. 11. 2004; die Zahlung der lebenslangen Altersrente sollte ab 1. 11. 2021
beginnen. Die Versicherungsprämien sollten für November 2004 bis Dezember 2005
monatlich 5.000 €...