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Erbschaftsteuer – Zu den Folgen der Entscheidung des BVerfG (Bundestag)
Inwieweit es nach der Entscheidung des BVerfG zulässig sei, verschärfende gesetzliche Änderungen bei den Verschonungsregelungen vorzunehmen, die auch Wirkung für Zeiträume vor dem 17. 12. 2014 haben, wollte der Bundestagsabgeordnete Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) u. a. von der Bundesregierung wissen. Die entsprechende Antwort wurde nun in der Drucksache 18/3672 veröffentlicht.
Hintergrund:
Nach dem sind
die §§ 13a und 13b ErbStG jeweils i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG seit dem
Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum 1. 1. 2009 nicht
vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG. Das bisherige Recht ist bis zu einer
Neuregelung weiter anwendbar; der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis
zum 30. 6. 2016 eine Neuregelung zu treffen. Hierzu führt der Parlamentaris...