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BFH 26.9.2014 XI S 14/14, StuB 1/2015 S. 38

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug trotz Angabe einer unzutreffenden Anschrift des Rechnungsausstellers auf der Rechnung?

(1) Die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfinden, reicht als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung grundsätzlich nicht aus. Es ist aber ernstlich zweifelhaft, ob mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH (vgl. z. B. „Mahagebén und Dávid“NWB BAAAE-12645, BFH/NV 2012 S. 1404; vom „Maks Pen EOOD“ NWB IAAAE-56219) der Leistungsempfänger nicht doch zum Abzug der Vorsteuerbeträge berechtigt ist, wenn er auf die Angaben des Lieferanten vertraut hat und sich diese Angaben später als falsch herausstellen. Insoweit könnte der Rechnungsempfänger – obgleich § 15 UStG den S. 39Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen ...