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StuB 1/2015 S. 38

Umsatzsteuer | Reverse-Charge bei Metallen – Nichtbeanstandungsregelung verlängert

Das BMF hat zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das KroatienAnpG auf Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen erneut Stellung genommen und die derzeit bestehende Nichtbeanstandungsregelung um sechs Monate verlängert ( NWB CAAAE-80816).

Hierzu führt das BMF weiter aus: