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OLG Düsseldorf 28.08.2014 I-26 W 9/12 (AktE), NWB 1/2015 S. 14

Gesellschaftsrecht | Berücksichtigung des zum Bewertungsstichtag geltenden IDW-Standards

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen des Spruchverfahrens sind im Regelfall die am Bewertungsstichtag geltenden Bewertungsgrundsätze anzuwenden. Eine rückwirkende Anwendung eines neueren Bewertungsstandards kommt namentlich dann nicht in Betracht, wenn dies für die seinerzeit beteiligten Unternehmen und Minderheitsaktionäre zu nicht vorhersehbaren, erheblichen Veränderungen des Unternehmens und damit der Barabfindung führen würde (hier: intertemporale Anwendung des IDW S 1 2005).

Anmerkung:

Das OLG Düsseldorf legt diese Frage dem BGH zur Entscheidung [i]infoCenter „Unternehmensbewertung” NWB EAAAC-40715vor, denn namentlich das OLG Frankfurt/M. hielt in seinem Beschluss vom 28. 3. 2014 - 21 W 15/11 (AG 2014 S. 822) ein Abweichen von den zum Bewertungszeitpunkt anerkannten Methoden und Standards zur Schätzung des...