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NWB-BB Nr. 1 vom Seite 18

Mit Eigentumsvorbehalten Verluste begrenzen

Verschiedene Arten und Formulierungsmöglichkeiten

Dipl.-Betriebsw. Walter Dinger

Mandanten, die ihren Kunden Ware gegen Rechnung liefern und dabei häufig schon in Vorleistung getreten sind, gehen stets ein Risiko ein: Sie können auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn ein Kunde nicht mehr zahlen kann oder will. Um dieses Risiko abzusichern und Verluste zu begrenzen, bietet sich ein Eigentumsvorbehalt an. Der folgende Beitrag erläutert nicht nur, auf was Ihre Mandanten bei einem Eigentumsvorbehalt achten sollten, sondern gibt Ihnen auch noch Formulierungsmöglichkeiten an die Hand.

I. Was ist ein Eigentumsvorbehalt?

Der Eigentumsvorbehalt ist das in der Praxis am weitesten verbreitete und am einfachsten umzusetzende Sicherungsmittel für den Verkäufer einer beweglichen Sache. Denn dieser verliert sein Eigentum an der Sache oder Ware zum Zeitpunkt der Übereignung an den Käufer, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Das kann problematisch werden, wenn dem Kunden Zahlungsziele, eine Ratenzahlung oder eine Stundung angeboten werden. Denn zahlt der Kunde nicht oder nicht vollständig, kann der Verkäufer die gelieferte Sache nicht mehr ohne Weiteres zurückverlangen, da er nicht mehr Eigentümer ist. Es bleibt nur der Weg über das Ge...