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WP Praxis Nr. 1 vom Seite 1

Abschlussprüferaufsichtsamt statt Abschlussprüferaufsichtskommission?

Zukünftige Gestaltung der öffentlichen Aufsicht über die Abschlussprüfung

Prof. Dr. Hansrudi Lenz

Im Juni 2014 sind die revidierte Abschlussprüfer-Richtlinie und die neue Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse in Kraft getreten. Diese Regelungswerke stellen neue Anforderungen an die öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer, die auch in Deutschland zu Veränderungen führen werden. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Ausgestaltung der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer und Abschlussprüfungsgesellschaften in Deutschland unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben. Die Beschäftigung mit der Berufsaufsicht ist lohnend, weil diese Institutionen den direkten Zugang zu Prüfungsergebnissen und deren Qualität haben.

Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013, Kap. X. Abschlussprüfer-aufsichtskommission NWB OAAAE-33300

Kernaussagen
  • Die für die öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer zuständige Stelle (competent authority) sollte eine eindeutige Rechtspersönlichkeit (z. B. Anstalt des öffentlichen Rechts) aufweisen und auf der Leitungsebene mit hauptamtlichen und berufsstandunabhängigen Personen besetzt werden, die in einem transparen...