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EU-Abschlussprüferreform: Auswirkungen auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen
Darstellung wesentlicher Änderungen
Nach dem Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vom und den beiden Regulierungsentwürfen der EU-Kommission vom hat das Europäische Parlament am die EU-Prüferreform beschlossen. Am hat der Ministerrat den Regulierungsvorschlägen zugestimmt. Neben dem Erlass einer Verordnung für die Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses als „lex specialis“ wurde auch die für alle prüfungspflichtigen EU-Unternehmen bedeutsame Achte EG-Richtlinie bzw. EU-Abschlussprüferrichtlinie reformiert. Der vorliegende Beitrag behandelt die wichtigsten Änderungen der Achten EG-Richtlinie mit unmittelbarer Relevanz für alle prüfungspflichtigen Unternehmen in der EU – diese Änderungen betreffen somit neben den „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (im Wesentlichen kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. des § 264d HGB, Banken und Versicherungen) auch die prüfungspflichtigen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen.
Velte, infoCenter, Erwartungslücke NWB UAAAE-13064
Wen betrifft die Reform der EU-Abschlussprüferricht-linie?
Welche Regelungen sind für prüfungspflichtigeUnternehmen möglicherweise besonders bedeutsam?
Worin könnten zukünf...