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Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – das Elterngeld Plus
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-80593Am hat der Bundestag die Einführung des sog. Elterngeld Plus beschlossen. Dieses Gesetz führt zu erheblichen Veränderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus sowie mit einer Flexibilisierung der Elternzeit möchte der Gesetzgeber werdende Eltern zielgenauer unterstützen. Es soll ihnen erleichtert werden, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser umzusetzen. Profitieren werden elterngeldberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Anstellungsverhältnis tätig sind. Arbeitgeber sehen sich zukünftig weitergehenden Rechtsansprüchen ihrer elterngeldberechtigten Beschäftigten gegenüber. Die Änderungen beim BEEG sind als ein erster Schritt zur Einführung einer Familienarbeitszeit zu bewerten. Nach Aussage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bildet darüber hinaus das geplante Gesetzesvorhaben zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf einen zweiten, weiteren Schritt auf dem Weg zur Familienarbeitszeit. Auch diese Änderungen sollen in Kürze in Kraft treten.
Ausführlicher Beitrag s.