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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 1339

Praxishinweise zur Rückabwicklung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgergeschäften

Fritz Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-805942011 bis 2014 waren Bauträgerunternehmen nach Auffassung der Finanzverwaltung als Bauleistende zu behandeln und für die von ihnen bezogenen Bauleistungen Steuerschuldner. Der (BStBl 2014 II S. 128) diese Verwaltungsauffassung verworfen. Zwischenzeitlich hat das BMF seine Rechtsauffassung an diese Rechtsprechung angepasst. Bauträger können nun beantragen, dass die Veranlagungen, in denen sie die Umsatzsteuer für die Bauunternehmen abgeführt hatten, berichtigt werden. Einzelheiten zur Rückabwicklung finden sich im (BStBl 2014 I S. 1073).

Ausführlicher Beitrag s. .

Ablauf der Umsatzsteuerberichtigung nach Auffassung des BMF

  1. Der Bauträger beantragt bei seinem Finanzamt die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Umsatzsteuer. Dazu hat er verschiedene Nachweise einzureichen.

  2. [i]Information an FA des Bauunternehmers Das Finanzamt des Bauträgers informiert umgehend das Finanzamt des Bauunternehmers über den Antrag und leitet diesem Finanzamt auch die Unterlagen weiter, die für die Änderung der Veranlagung des Bauunternehmers notwendig sind.

  3. [i]Bauunternehmer wird informiert Dem Bauunternehmer wird von seinem Finanzamt mitgeteilt, dass – wegen des Antrags de...