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Praxishinweise zur Rückabwicklung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgergeschäften
Wann ist ein Berichtigungsantrag sinnvoll?
[i]Hammerl/Fietz, NWB 45/2014 S. 3386; dies., NWB 36/2014 S. 2688Seit 2011 hatte die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass auch Bauträgerunternehmen in die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG einzubeziehen seien. Entsprechend hatten die Bauträgerunternehmen für alle von ihnen bezogenen Bauleistungen die Umsatzsteuer für die Bauhandwerker an das Finanzamt abzuführen. Mit (BStBl 2014 II S. 128) hat der BFH diese Verwaltungsauffassung verworfen. In den (BStBl 2014 I S. 233) und (BStBl 2014 I S. 823) hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung an die Rechtsprechung des BFH angepasst. Bereits im wurde ein weiteres BMF-Schreiben angekündigt, das sich mit der Frage des Vertrauensschutzes im Zusammenhang mit der Berichtigung der Umsatzsteuerveranlagungen aufgrund der Rechtsprechung des BFH auseinandersetzen sollte. Nachdem im Kroatien-Anpassungsgesetz gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit dieser Fragestellung vorgenommen wurden, hat das BMF mit Datum vom (BStBl 2014 I S. 1073) das angekündigte Schreiben veröffentlicht.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 3841