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Wandel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in 2014 (Teil 1)
Zusammenfassende Darstellung der Änderungen im UStG sowie im UStAE
Mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum , veranlasst durch das KroatienAnpG vom , wird hinsichtlich der Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers die Rechtslage weitestgehend wieder hergestellt, die vor dem BFH-Urteil vom 22. 8. 2013 bestanden hat. Das bringt insoweit den UStAE zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 i. V. mit § 13b Abs. 5 UStG auf den neuesten Stand.
A. Einführung
Aufgrund der Änderungen zu § 13b UStG im Jahr 2014 kann ein Sachverhalt, der sich im Jahr 2014 ereignet hat, je nachdem in welchen Monaten er sich in 2014 ereignet hat, zu unterschiedlichen Lösungen führen. Das Jahr 2014 ist insoweit in drei Zeiträume einzuteilen: Zeitraum ab dem , Zeitraum ab dem bis zum , Zeitraum bis zum .
B. Chronologie der Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen sowie Gesetzesänderung
Der (BStBl 2014 II S. 128) die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. mit § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach der Entscheidung des BFH sind die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. mit § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG dahingehend auszulegen, dass es für die...