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Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG
Folgerungen aus der Gesetzesänderung und aus aktuellen BMF-Schreiben
Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält auch eine wichtige Regelung zum Übergang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, auf die nachfolgend eingegangen wird. Die Finanzverwaltung hat mit aktuellem Schreiben vom auf die jüngste BFH-Rechtsprechung reagiert.
/IV D 3 - S 7279/11/10002 NWB NAAAE-70563
Welche Neuerungen sind bei der Anwendung von § 13b UStG zu beachten?
Wann werden nachhaltig Bauleistungen erbracht?
Welche Übergangsregelungen gibt es?
I. Allgemeines
[i]Hammerl/Fietz, Steuerschuld bei Bauleistungen wird zum 1. 10. 2014 neu geregelt, NWB 2014 S. 2688 NWB MAAAE-71946 Rätke, Bilanzsteuerliche Auswirkungen der Rückabwicklung des Reverse Charge-Verfahrens, StuB 2014 S. 676, in dieser Ausgabe Seifert, Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG: Bauleistungen und Gesetzesänderung, StuB 2014 S. 579 NWB VAAAE-70488 Huschens, Neuregelungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Änderungen durch das KroatienAnpG, NWB 2014 S. 2396 NWB LAAAE-70367 Seifert, Aktuelles zur Anwendung von § 13b UStG – insbesondere bei Abrechnungen mit Bauträgern, StuB 2014 S. 191 NWB SAAAE-56875 Hechtner, Offene Fragen bei der „Rückabwicklung“ von Bauleistungen nach § 13b UStG, NWB 2014 S. 2234 NWB ZAAAE-69377 Scholz/Nattkämper, Grundlagen, Reverse-Charge-Verfahren, Grundlagen NWB YAAAE-26319Der BFH hat sich mit Urteil vom mit den Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG) auseinandergesetzt. Danach sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft einschränkend wie folgt dahingehend auszulegen: Für die Entstehung der Steuerschuld kommt es darauf an, ob der Leistungsempfänger die an ihn e...