Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherungsrecht | Rentenversicherungspflicht als Einfirmenvertreter bei gleichzeitiger Mitarbeit im Ehegattenbetrieb
Selbständige mit einem Auftraggeber sind seit dem in der Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 2 Nr. 9 SGB VI), wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Ist dies bei einem Ehegatten hinsichtlich seiner Handelsvertretertätigkeit für einen Immobilienmakler der Fall, steht einer sich hieraus [i]infoCenter „Sozialversicherungspflicht“ NWB YAAAB-41368ergebenden Rentenversicherungspflicht nicht entgegen, dass er zugleich in nicht unerheblichem Umfang im Betrieb des anderen Ehegatten unterstützend tätig ist. Denn zwei nebeneinander bedeutsame rentenversicherungsrechtliche Sachverhalte sind unabhängig voneinander zu beurteilen und eine sachverhaltsübergreifende Zurechnung über das Be...