Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 22 vom Seite 1072

Steuerliche Abzugsverbote bei Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 KStG

Bernd Rätke

§ 8b Abs. 3 KStG enthält [i]Lorenz, Das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 und 4 KStG, NWB 38/2014 S. 2840 NWB FAAAE-72540 für Kapitalgesellschaften steuerliche Abzugsverbote für Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einer Tochter-Kapitalgesellschaft stehen. Der Praxisfall zeigt die Auswirkungen der Abzugsverbote auf die Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung der neuesten BFH-Rechtsprechung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Sachverhalt

Die [i]25 %ige Beteiligung M-GmbH hat sich im Jahr 2006 an der T-GmbH mit 25 % beteiligt (Kaufpreis 90.000 €). In den Folgejahren kommt es zu folgenden Geschäftsvorfällen:

  • Im [i]Darlehen Jahr 2007 gewährt die M-GmbH der T-GmbH ein Darlehen in Höhe von 50.000 €.

  • Im [i]Beteiligungsaufstockung Jahr 2011 erwirbt die M-GmbH weitere 5 % an der T-GmbH (Kaufpreis 10.000 €).

  • Außerdem [i]Bürgschaft übernimmt die M-GmbH im Jahr 2011 eine Bürgschaft zugunsten der T-GmbH gegenüber deren Gläubiger G über 60.000 €.

Im [i]Krise der Tochtergesellschaft Jahr 2013 gerät die T-GmbH in die Krise. Der Wert der Beteiligung der M-GmbH an der T-GmbH sowie der Darlehensforderung fällt voraussichtlich dauernd auf 0 €. Zudem droht G der M-GmbH eine Inanspruchnahme aufgrund der Bürgschaft in Höhe von 60.000 € an. Wie muss die M-GmbH die Geschäftsvorfälle in ihren Hande...