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Einkommensteuer – Können Anschaffungskosten für ein Grundstück außergewöhnliche Belastungen sein?
Leitsatz
Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur
Einkommensteuer veranlagt werden. Die Klägerin leidet unter Multipler Sklerose
und ist schwerbehindert. In den Jahren 2009 und 2010 errichteten die Kläger zu
eigenen Wohnzwecken einen Bungalow. Aufgrund der behinderungsbedingten
Anforderungen an die Wohnfläche entschieden sie sich für einen eingeschossigen
Bungalow. Die gegenüber einem mehrgeschossigen Bungalow erforderliche
Grundfläche des Gebäudes erforderte aufgrund der im Bebauungsplan
vorgeschriebenen Grundflächenzahl von 0,3 den Erwerb einer um
151,67 m2 größeren Grundstücksfläche. Dadurch
ergaben sich bei einem Preis von 87 €/m2
Mehrkosten für den Baugrund i. H. von 13.195,29 €.
Gegen den Einkommensteuerbescheid vom legten die Kläger Einspruch ein. Diesen begründeten sie damit, dass ihnen durch den Hausbau in 2009 Mehrkosten wegen behinderungsbedingter Baumaßnahmen i. H. von 13.195,29 € entstanden seien, d...