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KSR Nr. 10 vom Seite 6

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

BFH schließt Anschaffungskosten eines größeren Baugrundstücks von der Begünstigung aus

Bernhard Paus

Entscheidet sich ein gehbehinderter Steuerpflichtiger für einen eingeschossigen anstelle eines zweigeschossigen Bungalows und muss er deshalb ein größeres Baugrundstück erwerben, können die Mehrkosten nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG anerkannt werden, weil es an der Voraussetzung der Zwangsläufigkeit fehlt.

Größeres Baugrundstück für rollstuhlgerechten Bungalow

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Die Ehefrau war wegen Multipler Sklerose auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Ehegatten planten deshalb einen eingeschossigen Bungalow mit breiteren Türen und einer barrierefreien Duschkabine. Das Finanzgericht schätzte, dem Vortrag der Steuerpflichtigen folgend, die dadurch zusätzlich erforderlich gewordene Wohnfläche auf 45,5 qm. Aufgrund der im Bebauungsplan vorgeschriebenen Grundflächenzahl errechnete es einen zusätzlichen Bedarf an Baugrund von 151,67 qm. Die hierauf rechnerisch entfallenden Anschaffungskosten setzte es als außergewöhnliche Belastung an.

Keine Zwangsläufigkeit der frei gewählten Wohnungsgröße

Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab. Anders als etwa behinderungsbedin...