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IWB Nr. 21 vom Seite 777

Das Update 2014 zum OECD-Musterabkommen und -kommentar

Christiane Anger und Thorsten Wagemann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 787Das OECD-Update 2014 bedeutet in erster Linie sprachliche Änderungen; diese machen den Text in einigen Bereichen flüssiger, erleichtern aber auch die Arbeit für den Praktiker. Eine große Reform ist dieses Update nicht, sondern eher Zwischenstation zu den sich bereits abzeichnenden größeren Änderungen ab 2015.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Technische Änderungen am Musterabkommen

[i]Klarheit bei Überwachung von Bau- und MontagearbeitenInwieweit bloß planende oder überwachende Tätigkeiten am Ort der Bauausführungen und Montagen betriebsstättenbegründend sind, ist nun Tz. 45.1 OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA zu entnehmen. Dort wird nun die Ansicht der deutschen Rechtsprechung und Finanzverwaltung geteilt, dass reine Planungs- und Überwachungsarbeiten grundsätzlich keine Betriebsstätte begründen.

[i]Implementierung des AOA in den Art. 7 OECD-MADer Authorized OECD Approach (AOA) wurde in den Art. 7 Abs. 2 OECD-MA übernommen. Danach gilt der Fremdvergleichsgrundsatz grundsätzlich auch für die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte. Daran schließt sich eine Dokumentationspflicht nach Verrechnungspreisgrundsätzen an. Um dies weiter zu verdeutlichen, wurde in Tz. 35, 36 sowie Tz. 68 OECD-MK zu Art. 7 OECD-MA der Begriff „income“ durch „profits“ ersetzt.

[i]Verstärkter Blick auf missbräuchliche Gestaltungen – kein Rückgriff auf Steuerrecht des Anwenderstaates für BegriffsauslegungPraktisch bed...