Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Buchführung | BMF zur Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen
Das [i]BMF, Stellungnahme vom 24. 7. 2014 an die KreditwirtschaftBMF hat in einem Schreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft zur Aufbewahrungspflicht bei elektronisch übermittelten Kontoauszügen Stellung genommen. Die Finanzverwaltung erkennt [i]Elektronischer Kontoauszug wird anerkanntab sofort elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg an, wenn der Auszug bei Eingang vom Steuerpflichtigen auf seine Richtigkeit geprüft und diese Prüfung dokumentiert bzw. protokolliert wird.
Zu beachten ist [i]Aufbewahrungspflicht beachtenaber nach dem BMF: Die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren gilt auch bei einem Bankwechsel. Die sog. Unveränderbarkeit des Belegs ist außerdem sicherzustellen. Schließlich [i]Kostenlose Zweitschrift für zehn Jahre?regt das BMF an, dass die Banken ihren Kunden für einen Zeitraum von zehn Jahren kostenlos eine Zweitschrift des Kontoauszugs erteilen. Diese kann dann z. B. während einer Außenprüfung dem Prüfer vorgelegt werd...