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Buchführung | Bindung des FA an amtliche AfA-Tabellen
Die Finanzämter sind grundsätzlich an die eigenen amtlichen AfA-Tabellen gebunden und dürfen von den sich danach ergebenden AfA-Sätzen nicht zuungunsten der Steuerpflichtigen abweichen.
Nach dem Niedersächsischen FG spricht eine Vermutung für die Richtigkeit der AfA-Tabellen. Denn sie [i]Vermutung der Richtigkeit von AfA-Tabellenberücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts und sind unter Beteiligung der Fachverbände entstanden. Zudem dienen sie der Verwaltungsvereinfachung und sollen eine gleichmäßige Anwendung in vergleichbaren Fällen ermöglichen.
Im [i]AfA für Lagerhalle in LeichtbauweiseStreitfall hatte ein Landwirt für eine Lagerhalle in Leichtbauweise eine AfA in Höhe von 6 % geltend gemacht. Dies ergab sich aus der amtlichen AfA-Tabelle und entsprach einer Nutzungsdauer von ca. 17 Jahren. Da...