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Erbschaftsteuer – Freibetrag für Inlandserwerb bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht (FG)
Es verstößt gegen die unionsrechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit, wenn in den Fällen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht bei einem Erwerb vom Ehegatten ein geringerer als der in § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelte Freibetrag i. H. von 500.000 € berücksichtigt wird (Anschluss an , Rs. Welte NWB EAAAE-50293, NWB XAAAE-73733; Revision anhängig).
Sachverhalt:
Die in der Schweiz wohnende Klägerin hatte von ihrem ebenfalls
in der Schweiz lebenden Ehemann Grundstücke in Deutschland mit einem Wert
von knapp 380.000 € geerbt. Das übrige – nicht der Besteuerung in
Deutschland unterliegende – Erbe belief sich auf ca. 6,4 Mio. Schweizer
Franken. Erbschaftsteuer in der Schweiz wurde von der Klägerin nicht erhoben....