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Erbschaftsteuer – Besteuerung ausländischer Wohltätigkeitsorganisationen (Kommission)
Die Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine diskriminierende Erbschaftsteuerregelung für Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen mit Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zu ändern, da diese Vorschriften gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verstoßen.
Hintergrund:
Nach deutschem Recht werden Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Land haben, weniger günstig behandelt als Vermächtnisse an bestimmte Organisationen mit Sitz in Deutschland.
Inländische Wohltätigkeitsorganisationen werden von der Erbschaftsteuer befreit. Ähnliche Organisationen mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat werden dagegen nur befreit, wenn ihr Staat ähnliche Steuerbefreiungen für deutsche Wohltätigkeitsorganisationen gewährt.
Hierz...