Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 20 vom Seite 765

Die Tatbestandsvoraussetzungen der Anti-RETT-Blocker-Regelung

Neuregelung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Dr. Kai Tiede

Dieser Beitrag knüpft an den Überblick über die Grunderwerbsteuertatbestände bei grundbesitzenden Gesellschaften an und stellt die wesentlichen Tatbestandsvoraussetzungen der Neuregelung dar. Das Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG und die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungsvorschriften werden in einer der nächsten Ausgaben erörtert.

Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter NWB EAAAB-14435

Kernfragen
  • Wie wird die wirtschaftliche Beteiligung ermittelt?

  • Was heißt „Innehaben“?

  • Welche Rechtsvorgänge erfasst § 1 Abs. 3a GrEStG?

I. Überblick

[i]Tiede, Grunderwerbsteuertatbestände bei grundbesitzenden Gesellschaften, StuB 15/2014 S. 571 NWB OAAAE-70499 Fleischer, Aktuelle Änderungen im GrEStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, StuB 20/2013 S. 765 NWB VAAAE-46940 Tiede, Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, StuB 19/2013 S. 726 NWB MAAAE-45449 Schober/Kuhnke, Die „Anti-RETT-Blocker“-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG, NWB 28/2013 S. 2225 NWB TAAAE-39655 Micker, Grundstücksbesitzende Personengesellschaften, KSR 7/2013 S. 8 NWB IAAAE-39705 Zur Vermeidung von Steuervermeidungsgestaltungen durch die Zwischenschaltung von Personengesellschaften hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem dem § 1 GrEStG einen Absatz 3a hinzugefügt . Steuerbar ist danach

  • ein Rechtsvorgang,

  • aufgrund dessen ein Rechtsträger

  • eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 95 %

  • innehat.

Rechtsfolge des § 1 Abs. 3a GrEStG ist eine doppelte Fiktion: Das Innehaben einer wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 95 % gilt als ein Rechtsvorgang i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG. Es wird also bei Vorliegen der Vor...