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Vorteilsgewährung an Arbeitnehmer (Parkraumüberlassung)
Das zur Steuerbarkeit einer Vorteilsgewährung an Arbeitnehmer, in Form einer durch Vertrag entgeltlich firmierten Parkraumüberlassung entschieden.
A. Leitsatz
Die Klägerin hat als Unternehmerin ihren Arbeitnehmern im Rahmen ihres Unternehmens (Hilfsgeschäft) jeweils Parkraum gegen Zahlung eines vereinbarten Betrags zur Nutzung zur Verfügung gestellt und hierdurch eine entgeltliche sonstige Leistung in monatlichen Teilleistungen erbracht.
B. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Partnerschaftsgesellschaft. In den Streitjahren 2009 und 2010 hatte die Klägerin für ihre Mitarbeiter des Standorts A Parkraum in dem benachbarten Parkhaus angemietet. Für jeden angemieteten Parkplatz zahlte sie an den Betreiber des Parkhauses 55,00 € pro Monat. Entsprechenden Mitarbeitern wurde jedoch nur ein Parkplatz zur Verfügung gestellt, wenn sich der Mitarbeiter mit 27,00 € pro Monat an den von der Klägerin aufzuwendenden Kosten beteiligte. Mit den Arbeitnehmern, die einen Parkplatz im Parkhaus nutzen wollten, wurde insoweit eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
Darin heißt es u. a.: ... „Das Entgelt für die Parkraumnutzung be...