Ramona Andrascek-Peter, Wernher Braun, Rainer Friemel, Kurt Schiml

Lehrbuch Abgabenordnung

19. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55994-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53629-8

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Lehrbuch Abgabenordnung (19. Auflage)

Kapitel 5: Fristen und Termine

5.1 Der Termin

111Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, an dem eine Handlung vorzunehmen ist oder eine Rechtsfolge eintritt.

Beispiele:
  1. Im Rahmen seiner Prüfungsanordnung (§ 196 AO) setzt das FA den Zeitpunkt des Beginns der Außenprüfung (§ 197 AO) fest. Der Stpfl. hat zu diesem Zeitpunkt einen Arbeitsplatz, Hilfsmittel und die Unterlagen bereitzuhalten (§ 200 AO).

  2. Die vier Mitglieder einer Erbengemeinschaft werden zur gemeinschaftlichen Erörterung am Freitag, dem 14. 7., um 10 Uhr, in das FA gebeten. Hier lässt sich der erstrebte Zweck nur erreichen, wenn alle Miterben zum gleichen Zeitpunkt erscheinen.

Von echten Terminen zu unterscheiden sind die Fälle, in denen nur der letzte Tag einer Frist zur genauen Abgrenzung dieser Frist genannt wird.

Beispiele:
  1. Das FA droht ein Zwangsgeld von 50 € für den Fall an, dass die ESt-Erklärung für ein bestimmtes Jahr nicht spätestens am 31. 10. abgegeben wird (vgl. §§ 328, 332 AO).

  2. Die Zahlungsaufforderung auf dem Steuerbescheid lautet: „Bitte zahlen Sie die rückständigen Beträge spätestens am 1. 4.“

5.2 Die Frist

5.2.1 Begriff

112Unter einer Frist ist ein abgegrenzter Zeitraum zu verstehen, nach dessen Ablauf eine bestimmte Rechtsfolge eintritt.

Beispiele:

Verlus...

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