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Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich
Anmerkung zum , NV; veröffentlicht am 20. 8. 2014
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass mit dem Unternehmensvermögen eine wirtschaftliche Tätigkeit übergeht. Ob eine Ferienwohnung mit Vermittlungs(dienstleistungs)vertrag, mit Einrichtung oder ohne und im Zeitpunkt der Lieferung vermietet oder leerstehend übertragen wird, ist für die Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG unerheblich. Maßgebend ist, dass mit dem Übergang des Unternehmensvermögens ein „Geschäft“ von einem Unternehmer an einen danach damit unternehmerisch tätigen Erwerber übergeht.
A. Hintergrund
Kaum eine Vorschrift des UStG hat in der vergangenen Zeit derart Aufmerksamkeit auf sich gezogen, wie das Rechtsinstitut der Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG). Ob es nun um Fragen des notwendigen Umfangs (wann liegt ein gesondert geführter Betrieb vor?) oder der Übertragungsart (Geschäftsveräußerung als Asset Deal und/oder als Share Deal) ging, eines ist der wesentliche Kern der Geschäftsveräußerung im Ganzen: Es muss mit dem Unternehmensvermögen eine wirtschaftliche (= unternehmerische) Betätigung übertragen werden. Der streitgegenständliche Sachverhalt bot Anlass zu einer konkretisierenden richterlichen Entscheidung.
Wird ein Gru...