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NWB Nr. 40 vom Seite 2998

Pensionszusagen einer Personengesellschaft zugunsten eines Gesellschafters

Anmerkungen zum

Bernhard Paus

[i] BFH, Urteil vom 6. 3. 2014 - IV R 14/11, BStBl 2014 I S. 624Für die Pensionsverpflichtung gegenüber einem Gesellschafter hat die Personengesellschaft in ihrer Gesamthandsbilanz eine Rückstellung auszuweisen, und zwar regelmäßig in derselben Höhe wie bei einer Zusage an einen nicht als Gesellschafter beteiligten Arbeitnehmer. Damit die Zusage den Gewinn der Gesellschaft nicht mindert, verlangt der BFH, dass der begünstigte Gesellschafter seine Pensionsansprüche in einer Sonderbilanz mit demselben Betrag aktiviert. Bei dieser Behandlung bleibt es gemäß (BStBl 2014 I S. 624) auch nach einem Ausscheiden des begünstigten Gesellschafters. Ein Wegfall der Pensionsansprüche durch Tod des Berechtigten führt deshalb für die Gesellschaft zu einem Buchgewinn in Höhe des noch passivierten Betrags. Bei dem Verstorbenen entsteht ein buchmäßiger Verlust in derselben Höhe, der sich allerdings in vielen Fällen steuerlich nicht in voller Höhe auswirken kann, weil ein verbleibender Verlustvortrag nicht mehr auf die Erben übergeht. Dieses unschöne Ergebnis – Gewinn auf der Seite der Gesellschaft, dem auf der Seite des Gesellschafters ein nicht nutzbarer Verlust gegenü...