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NWB Nr. 30 vom Seite 2224

Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemaligen Mitunternehmer

Dr. Andreas S. Bolik

Die steuerliche Transparenz von Personengesellschaften führt zu Besonderheiten bei der Einkommensermittlung. Wird einem Mitunternehmer einer Personengesellschaft eine Pensionszusage erteilt, ist – nach gefestigter Rechtsprechung des BFH – korrespondierend zu der in der Gesamthandsbilanz aufwandswirksam zu passivierenden Pensionsrückstellung in der Sonderbilanz des Mitunternehmers ertragswirksam ein aktiver Ausgleichsposten für den Versorgungsanspruch zu bilanzieren. In der Gesamtbetrachtung mindert damit die Zuführung zur Pensionsrückstellung das Ergebnis der Mitunternehmerschaft nicht, sondern steht einer Tätigkeitsvergütung gleich.

Im Urteilsfall ( NWB LAAAE-68644) hatte sich eine GmbH & Co. KG gegenüber ihrer geschäftsführenden Komplementär-GmbH verpflichtet, die Aufwendungen für die Geschäftsführung inkl. der Versorgungszusage an diese GmbH zu erstatten. Die Geschäftsführung für die Komplementär-GmbH hatte ein Kommanditist der KG inne. Nach Eintritt des Versorgungsfalls löste die KG handelsrechtlich die Pensionsrückstellung gewinnwirksam auf und behandelte die monatlichen Pensionszahlungen als Aufwand. Di...