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NWB Nr. 40 vom Seite 3007

Inkongruente Gewinnausschüttung

Modell zur optimalen Ausnutzung eines Verlustausgleichs

Georg Harle

[i] BMF, Schreiben vom 17. 12. 2013, BStBl 2014 I S. 63Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom (BStBl 2014 I S. 63) ihre restriktive Haltung zu inkongruenten Gewinnausschüttungen geändert und sich der ständigen Rechtsprechung des BFH angenähert. In dem aktuellen BMF-Schreiben werden dazu Grundsätze dargestellt, die zukünftig für die steuerliche Anerkennung von inkongruenten Gewinnausschüttungen zu beachten sind.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Rechtsgrundlagen der inkongruenten Gewinnausschüttung

[i]Vom Beteiligungsverhältnis abweichende GewinnausschüttungBei Kapital- und Personengesellschaften erfolgt die Gewinnverteilung häufig nach dem Kapitalanteil der Gesellschafter. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auch eine sog. inkongruente Gewinnausschüttung, also eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung, ist möglich. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich aus dem GmbHG und dem AktG.

Bei einer GmbH ist eine inkongruente Gewinnausschüttung nach § 29 Abs. 3 Satz 2 GmbHG handelsrechtlich zulässig, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich festgelegt ist. Hier kann auf das Verhältnis tatsächlich geleisteter Einlagen abgestellt werden, oder es wird bereits für bestimmte Anteilseigne...