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Inkongruente Gewinnausschüttung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-73570Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom (BStBl 2014 I S. 63) ihre restriktive Haltung zu inkongruenten Gewinnausschüttungen geändert und sich der Rechtsprechung des BFH angenähert. In dem aktuellen BMF-Schreiben werden dazu Grundsätze dargestellt, die zukünftig für die steuerliche Anerkennung von inkongruenten Gewinnausschüttungen zu beachten sind.
Ausführlicher Beitrag s..
BFH: Inkongruente Gewinnausschüttung kein Gestaltungsmissbrauch
Insbesondere zur Nutzung von laufenden Verlusten auf der Ebene des Anteilseigners kann die Durchführung einer inkongruenten Gewinnausschüttung und deren anschließende Wiedereinlage durchaus eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit darstellen.
[i]BFH: Diese Form der Gestaltung stellt keinen Missbrauch darDer (BStBl 2001 II S. 43) entschieden, dass das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren grds. keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Dies gelte auch, wenn sich die – zueinander als fremde Dritte gegenüberstehenden – Anteilseigner einer GmbH auf eine inkongruente Gewinnausschüttung verständigen, um dadurch einem der Anteilseigner einen Verlustabzug zu ermöglichen, und anschließend der hierdurch begünstigte Anteilseigner die an ihn ausgeschütteten Ge...BStBl 2001 I S. 47