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NWB Nr. 39 vom Seite 2904

Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Dr. Stephan Geserich

Mit Urteil vom hat der BFH in der Sache VI R 42/13 NWB JAAAE-72864 entschieden, dass Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Klägerin leidet unter Multipler Sklerose und ist schwer(geh)behindert (Grad der Behinderung 80). Deshalb errichteten sie und ihr Ehemann nach einer fachkundigen Beratung einen behinderten-/rollstuhlgerecht gestalteten eingeschossigen Bungalow, der gegenüber einem Bungalow, der ohne Berücksichtigung der Behinderung der Klägerin hätte gebaut werden können, eine um 45,5 qm größere Grundfläche aufweist. Die Grundstücksmehrkosten in Höhe von 13.195,29 € machten die Kläger vergeblich als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG geltend. Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht statt ( NWB JAAAE-34424).

Auf die Revision des Finanzamts hat der BFH die Vorentscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen. Zwar erwüchsen Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gest...