Außergewöhnliche Belastung: Behinderungsbedingter Mehraufwand
durch Grundstückskauf
Leitsatz
Mehraufwendungen für den
behindertengerechten Neubau eines Hauses können als agB abziehbar sein.
Das gilt jedenfalls dann, wenn
die Mehraufwendungen unausweislich waren, denn dann erwachsen sie zwangsläufig
i. S. des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG.
Zu derartigen zwangsläufigen
Mehraufwendungen können im Einzelfall auch die Mehrkosten für die Anschaffung
eines größeren Grundstücks gehören.
Die sog. Gegenwertslehre kommt
schon dann nicht zum Tragen, wenn es sich um behinderungsbedingte notwendige
Baumaßnahmen handelt, die keinen über den individuellen Nutzungsvorteil
hinausgehenden Gegenwert begründen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 41 DStRE 2013 S. 1428 Nr. 23 EFG 2013 S. 783 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2013 S. 1716 StBW 2013 S. 584 Nr. 13 JAAAE-34424
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