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Aktualisierung des AO-Anwendungserlasses
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-72536 Mit (BStBl 2014 I S. 1067) wurde der am komplett neugefasste Anwendungserlass zur AO (AEAO) punktuell geändert. Schwerpunkte sind:
Ausführlicher Beitrag s..
Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten: Die Regelungen des AEAO, die bislang nur Ehegatten betrafen, wurden dahingehend geändert, dass sie nun gleichermaßen für Lebenspartner gelten.
Steuergeheimnis (§ 30 AO): [i]Mitteilungen der FÄ an SteuerberaterkammernMit § 10a StBerG wurde eine neue Mitteilungspflicht der Finanzbehörden gegenüber Steuerberaterkammern im Fall fortgesetzter unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen eingeführt (AEAO zu § 30, Nr. 5).
Elektronische Kommunikation (§ 87a AO): [i]E-Government-Gesetz fördert die elektronische KommunikationDie Neufassung des AEAO zu § 87a trägt dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) vom (BGBl 2103 I S. 2749) Rechnung.
Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten (§ 122 AO): [i]Ermessensentscheidung bei Bekanntgabe an BevollmächtigteNach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO liegt es im Ermessen des Finanzamts („kann“), ob es einen Steuerbescheid an den Steuerpflichtigen selbst oder an dessen Bevollmächtigten (z. B. seinen Steuerberater) bekannt gibt (Nr. 1.7.2 der AEAO zu § 122 enthält dazu ermessenlenkende Regelungen).
Das (BStBl 2013 II S. 924) wurde zum Anlass genommen...