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NWB Nr. 38 vom Seite 2852

Aktualisierung des AO-Anwendungserlasses

Elektronische Kommunikation und Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten

Michael Baum

[i]BMF, Schreiben vom 1. 8. 2014, BStBl 2014 I S. 1067Mit (BStBl 2014 I S. 1067) wurde der am (BStBl 2014 I S. 290) komplett neugefasste Anwendungserlass zur AO (AEAO) punktuell geändert. Einige Änderungen tragen [i]Zum BMF-Schreiben vom 31. 1. 2014 s. Baum, NWB 17/2014 S. 1279aktuellen Rechtsänderungen Rechnung, im Übrigen wurde BFH-Rechtsprechung umgesetzt.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten

[i]Verfahrensrechtliche Gleichstellung der Lebenspartner mit EheleutenDurch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des (BGBl 2014 I S. 1042) wurden die Regelungen der AO, die bislang nur Ehegatten betrafen, dahingehend geändert, dass sie nun gleichermaßen für Lebenspartner gelten. Hieran wurden die Regelungen im Anwendungserlass zu § 15 AO (Angehörige), zu § 19 AO (Örtliche Zuständigkeit für Steuern vom Einkommen natürlicher Personen), zu § 58 AO (Steuerlich unschädliche Betätigungen), zu § 122 AO (Bekanntgabe von Verwaltungsakten), zu § 141 AO (Buchführungspflicht), zu § 193 AO (Außenprüfung) und zu § 197 AO (Bekanntgabe der Prüfungsanordnung) angepasst.

II. Steuergeheimnis (§ 30 AO)

[i]Mitteilungen der Finanzämter an SteuerberaterkammernDurch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änder...BGBl 2014 I S. 1266