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Grunderwerbsteuer | Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands kann sich aus schuldrechtlichen Bindungen des an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben, so dass dessen S. 2828Anteil am Gesellschaftsvermögen einem Dritten (Neugesellschafter) zuzurechnen ist. (2) Für diese Zurechnungsentscheidung kann unter Beachtung grunderwerbsteuerrechtlicher Besonderheiten auf die Grundsätze des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zurückgegriffen werden.
Im Streitfall erlangte der Erwerber eines Anteils an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft eine vermögensmäßige Beteiligung von 94,4 %. Gleichzeitig wurde ihm hinsichtlich des Restanteils von 5,6 %, der zivilrechtlich beim Veräußerer verbleiben sollte, eine Kaufoption mit fest verein...