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BFH 21.5.2014 V R 34/13, NWB 38/2014 S. 2827

Umsatzsteuer | Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Segel- und Motoryachten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Vorsteuerausschluss gem. § 15 Abs. 1a UStG i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG für Aufwendungen für Segelyachten und Motoryachten steht sowohl hinsichtlich der laufenden Aufwendungen als auch hinsichtlich der Erwerbskosten im Einklang mit dem Unionsrecht, weil diese Regelung bereits bei Inkrafttreten der 6. EG-Richtlinie im deutschen Umsatzsteuergesetz verankert gewesen ist und somit von der sog. Stillhalteklausel des Art. 176 MwStSystRL umfasst wird. (2) Die Versagung der Umsatzsteuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung nach den [i]Grundlagen „Innergemeinschaftliche Lieferung“ NWB BAAAE-35776 Grundsätzen des (BStBl 2011 II S. 846) setzt voraus, dass der Lieferer sich vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung des Erwerbers beteiligt. Das gilt auch für ein innergemeinschaftliches Verbringen i. S. von § 6a Abs. 2, § 3 Abs. 1a UStG.