Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 37 vom Seite 949

Nachträgliche Werbungskosten im Rahmen der Abgeltungsteuer

Klaus Kehrein

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-72310Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum hat der Gesetzgeber den Abzug von Werbungskosten durch einen Sparer-Pauschbetrag ersetzt (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des Einkommensteuerrechts, wonach nur die Nettoerträge zu versteuern sind und ist verfassungsrechtlich daher sehr bedenklich. Die Gesetzesregelung allein mit dem niedrigen Abgeltungsteuersatz von 25 %, der Möglichkeit der Günstigerprüfung und Vereinfachungsmaßnahmen zu begründen, kann nicht überzeugen. Keinesfalls können die Regelungen zur Abgeltungsteuer aber dafür herhalten, dass nach dem abgeflossene Ausgaben, die mit den bis zum zugeflossenen Kapitalerträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sind.

Ausführlicher Beitrag s..

Auffassung der Finanzverwaltung

Das BMF vertritt in seinem (BStBl 2012 I S. 953, Rn. 322) die Auffassung, dass in 2009 angefallene Ausgaben auch dann unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG fallen, wenn sie mit Kapitalerträgen der Jahre bis 2008 zusammenhängen. [i]Keine Eintragungsmöglichkeit in Anlage KAPIn den Vordrucken der Finanzverwaltung (Anlage KAP) ist ab dem Jahr 2009 kein Eintrag für Werbungskosten me...