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NWB Nr. 37 vom Seite 2800

Nachträgliche Werbungskosten im Rahmen der Abgeltungsteuer

Praktikerhinweise zu den Abzugsmöglichkeiten für nach dem 31. 12. 2008 abgeflossene Ausgaben

Klaus Kehrein

[i]Zur Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs s. Engelberth, NWB 25/2014 S. 1887Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum (§ 32d EStG) hat der Gesetzgeber den Abzug von Werbungskosten durch einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € ersetzt (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des Einkommensteuerrechts, wonach nur die Nettoerträge zu versteuern sind und ist verfassungsrechtlich daher sehr bedenklich. Die Gesetzesregelung allein mit dem niedrigen [i]infoCenter „Werbungskosten Kapitalvermögen“ NWB FAAAA-88461; „Abgeltungsteuer“ NWB FAAAC-58984Abgeltungsteuersatz von 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG), der Möglichkeit der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) und Vereinfachungsmaßnahmen zu begründen, kann nicht überzeugen. Fiskalische Gesichtspunkte waren offensichtlich entscheidend. Keinesfalls können die Regelungen zur Abgeltungsteuer aber dafür herhalten, dass nach dem abgeflossene Ausgaben, die mit den bis zum zugeflossenen Kapitalerträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht als nachträgliche [i]Grundlagen „Abgeltungsteuer“ NWB MAAAE-27762Werbungskosten abzugsfähig sind. Der nachfolgende Leitfaden zeigt auf, was bei der Geltendmachung von nach dem abgeflossenen Ausgaben als Werbungskosten zu beachten ist.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

S. 2801

I. Auffassung der Finanzverwaltung

Das BMF vertritt in seinem BStBl 2012 I S. 953