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Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden – Präzision für bestimmte Fälle
Zur EuGH-Vorlage des BFH vom 5. 6. 2014 - XI R 31/09
Seit [i]BFH, Beschluss vom 5. 6. 2014 - XI R 31/09 NWB XAAAE-68640nunmehr über zehn Jahren schreibt das Umsatzsteuergesetz vor, dass eine Vorsteueraufteilung nach einem Umsatzschlüssel nur dann zulässig sein soll, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG). Bei gemischt genutzten Gebäuden führte dies bislang immer zur Anwendung eines Flächenschlüssels. Seitdem der EuGH einem allgemeinen Vorrang des Flächenschlüssels widersprochen hat, musste der BFH seine Rechtsprechung bereits mehrmals an den Vorgaben aus Luxemburg ausrichten. Während sich der BFH bisher mit der Frage beschäftigt hat, welcher Vorsteuerschlüssel präzisere Ergebnisse liefert, fragt er nun beim EuGH nach, ob die Anwendung des Schlüssels im Einzelfall überhaupt präzisere Ergebnisse liefert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
1. EuGH-Urteil vom 8. 11. 2012 - Rs. C-511/10, BLC Baumarkt
[i]§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nicht mit Europarecht vereinbarMit Urteil vom - Rs. C-511/10, BLC Baumarkt NWB EAAAE-22591 hatte der EuGH auf Vorlage des BFH hin entschieden, dass § 15 Abs. 4 UStG nicht den Vorgaben des Europarechts genügt. Das Unionsrecht schreibt grds. eine Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Gesamtumsätze...