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Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden – Präzision für bestimmte Fälle
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-72309 Bei gemischt genutzten Gebäuden schreibt § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG bislang die Anwendung eines Flächenschlüssels vor. Seitdem der EuGH einem allgemeinen Vorrang des Flächenschlüssels widersprochen hat, musste der BFH seine Rechtsprechung bereits mehrmals an den Vorgaben aus Luxemburg ausrichten. Während sich der BFH bisher mit der Frage beschäftigt hat, welcher Vorsteuerschlüssel präzisere Ergebnisse liefert, fragt er nun beim EuGH nach, ob die Anwendung des Schlüssels im Einzelfall überhaupt präzisere Ergebnisse liefert.
Ausführlicher Beitrag s..
Ausgangslage
Grundlage für die aktuelle EuGH-Vorlage des BFH sind das , BLC Baumarkt NWB EAAAE-22591, sowie die Folgeurteile des NWB EAAAE-50857 und vom - V R 1/10 NWB KAAAE-66336.
[i]BFH: Vorrangige Anwendung des FlächenschlüsselsIn diesen Urteilen war der V. Senat des BFH zu dem Ergebnis gelangt, dass der Flächenschlüssel in bestimmten Fällen zu einer präziseren Berechnung der abziehbaren Vorsteuer führt als ein Gesamtumsatzschlüssel und daher vorrangig anzuwenden sei. Ferner bestätigte der BFH seine bisherige Rechtsprechung, die der Regelung in Abschn. 15.17 Abs. 6-8 UStAE zugrunde liegt.
Bei der Anschaffung oder Errichtung von gemischt g...