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Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014
Darstellungen und Überlegungen zur Besonderen Ausgleichsregelung
Am hat der Bundestag das Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (EEG 2014) beschlossen . Das EEG 2014 ist zum in Kraft getreten. In einem früheren Beitrag wurden die Neuregelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen (BesAR) nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen vom (RegE BesAR 2014) im Vergleich zum EEG 2012 dargestellt und in einer abschließenden Synopse zusammengefasst. Der finale Gesetzestext unterscheidet sich nur in wenigen – wenn auch teilweise nicht unerheblichen – Punkten vom RegE BesAR 2014. Die Änderungen werden in diesem Beitrag dargestellt. Darüber hinaus wird schwerpunktmäßig die Regelungssystematik der Begrenzungshöhe und die höhere Bedeutung der Bruttowertschöpfung behandelt. Zudem wird die neu eingeführte Pflicht zur Prüfung der zugrunde liegenden Jahresabschlüsse dargestellt.
Kolb/Henn, Die Besondere Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen, NWB TAAAE-66106
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