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Britische Regelung zur Gruppenbesteuerung unter Beteiligung von Drittstaatengesellschaften
Anmerkungen zum
Die unterschiedlichen Systeme zur Gruppenbesteuerung innerhalb der EU sind alles andere als harmonisiert. Dennoch muss jedes dieser Systeme den unionsrechtlichen Vorgaben genügen. Dabei spielen nicht nur Fragen zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung eine wichtige Rolle. Vielmehr knüpfen auch Regelungen zur Verlustverrechnung innerhalb eines Steuerregimes an Voraussetzungen an, welche auch die unionsrechtlichen Grundfreiheiten tangieren können. Ein solcher Umstand lag der hier besprochenen Vorlagefrage zugrunde, welche die britische Gruppenbesteuerungsregelung thematisierte. Besonderheit an diesem Urteil : Hiervon war eine komplexe Konzernstruktur unter Beteiligung von Drittstaatengesellschaften betroffen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Entscheidungsgründe zusammen und erläutert die sich daraus ergebenden Erkenntnisse.
Für die Berufung auf die Niederlassungsfreiheit einer in der EU ansässigen Gesellschaft kann die Ansässigkeit der Gesellschafter unbeachtlich sein.
Betrifft eine Regelung ausschließlich Steuervergünstigungen für innerstaatliche Vorgänge, kann die Rechtfertigung a...