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BFH | Abgrenzung zwischen lediglich „vorübergehender“ Entsendung und dauerhafter Entsendung in das Ausland
(1) Ein Arbeitnehmer, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, auch wenn er mit dem ausländischen Unternehmen für die Dauer des Entsendungszeitraums einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. (2) Wird der Arbeitnehmer bei seiner Auswärtstätigkeit von Familienangehörigen begleitet, sind Aufwendungen für Übernachtungen nur anteilig als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen.
Der Streitfall betrifft Mietaufwendungen und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer zeitlich befristeten Tätigkeit im Ausland. Finanzamt und NWB RAAAE-30827) waren von einer regelmäßigen Ar...